Erhöhung unserer Übernachtungstarife
Wir, die von der Wallonischen Region anerkannten und bei den Steuerbehörden gemeldeten, mehrwertsteuerpflichtigen und alle Steuern im Zusammenhang mit unseren Unterkünften entrichtenden touristischen Unterkünfte, die bereits durch die COVID-19-Krise, die Inflation und die steigenden Energiekosten geschwächt sind, sind erneut betroffen.
Im Rahmen der Ende November 2025 vorgelegten Richtlinien zum Bundeshaushalt beschloss die belgische Regierung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen in Hotels, auf Campingplätzen und in anderen touristischen Unterkünften anzuheben: Der Satz steigt von 6 % auf 12 %. Diese Maßnahme soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Für die Verbraucher bedeutet die Erhöhung einen höheren Preis inklusive Steuern für Übernachtungen (beispielsweise würde eine Übernachtung, die ohne Steuern für 99 € berechnet wird, mit 6 % Mehrwertsteuer einen höheren Gesamtbetrag inklusive Steuern ergeben, wenn die Mehrwertsteuer auf 12 % steigt).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meine Preise nicht erhöhe, sondern lediglich den Mehrwertsteuersatz auf 12 % anpasse, was Sie als Verbraucher betrifft! Meine Gewinnspanne bleibt unverändert!
Darüber hinaus sind Sie als „Verbraucher"" ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet, eine Gemeindesteuer und eine Provinzsteuer zu entrichten.
Ab 2026 wird die Provinz Hennegau eine Touristensteuer einführen.
Zusätzlich zur bestehenden kommunalen Kurtaxe wird eine Gebühr von 1,54 € pro Person und Nacht ab 18 Jahren erhoben . Diese neue Provinzabgabe dient der Finanzierung von Rettungsdiensten.
- Betrag: 1,54 € pro Nacht und Person ab 18 Jahren.
- Anwendungsbereich: Diese Steuer gilt für alle Arten von touristischen Unterkünften in Hennegau (Hotels, Pensionen, Gästehäuser, Airbnb-ähnliche Unterkünfte usw.).
- Ziel: Die Notfalleinsatzzonen der Provinz zu finanzieren.
Gesamtkosten: Diese Provinzsteuer wird zu der bereits von einigen Gemeinden erhobenen Tourismusabgabe hinzugerechnet.
Für unsere Gemeinde Momignies entspricht dies einem Betrag von € pro Person und Nacht, was bedeutet, dass die Gesamtkosten für einen Touristen die Summe der beiden Steuern sind.



